Grundsatz
DDL Security kann Sicherheitsdienstleistungen selbst koordinieren, vermitteln oder unter Einbindung geeigneter Partnerunternehmen anbieten. Welche Gesellschaft Vertragspartner und Leistungserbringer ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Einzelvertrag.
Erlaubnispflichtige Bewachung
Erlaubnispflichtige Bewachungstätigkeiten werden ausschließlich durch Unternehmen beziehungsweise eingesetzte Personen durchgeführt, die über die gesetzlich erforderlichen Erlaubnisse, Zuverlässigkeitsnachweise, Qualifikationen und – soweit erforderlich – Bewacherregistermeldungen verfügen.
Auswahl und Prüfung
Partnerunternehmen werden nach auftragsbezogenen Kriterien ausgewählt. Hierzu können insbesondere Gewerbe- und Registerdaten, Bewachungserlaubnis, Versicherungsnachweise, Qualifikationen, Einsatzgebiet, Leistungsfähigkeit und Vertragsunterlagen geprüft werden. Eine öffentliche Darstellung als „geprüft“ erfolgt nur, soweit eine tatsächliche Prüfung stattgefunden hat.
Datenübermittlung
Zur Angebotserstellung, Einsatzplanung und Leistungserbringung können erforderliche Kunden-, Objekt-, Ansprechpartner-, Termin- und Auftragsdaten an das ausgewählte Partnerunternehmen übermittelt werden. Die Weitergabe wird auf das notwendige Maß beschränkt und erfolgt auf einer geeigneten Rechtsgrundlage.
Kommunikation
Sofern nicht anders vereinbart, bleibt DDL Security zentraler Ansprechpartner für Anfrage, Angebot und Koordination. Direkte operative Kommunikation mit dem Leistungserbringer kann erforderlich sein, etwa bei kurzfristigen Einsatzänderungen oder Notfällen.
Verantwortlichkeiten
Jedes beteiligte Unternehmen bleibt für die Einhaltung der auf seine Tätigkeit anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Pflichten verantwortlich. Einzelheiten zu Weisungsbefugnissen, Haftung, Datenschutz und Abrechnung ergeben sich aus den jeweiligen Verträgen.
Keine behördliche oder hoheitliche Stellung
DDL Security und eingesetzte Partnerunternehmen sind keine Polizei- oder sonstigen Behörden. Sicherheitsmitarbeiter besitzen grundsätzlich keine weitergehenden hoheitlichen Befugnisse als gesetzlich vorgesehen oder wirksam übertragen.
Hinweise und Beschwerden
Fragen zu einem eingesetzten Partnerunternehmen, zur Qualifikation oder zur konkreten Leistung können über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten beziehungsweise das Kundenportal an DDL Security gerichtet werden.