Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Dött Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Amthausstraße 13, 35428 Langgöns, E-Mail: kontakt@ddl-ug.de – mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster verwenden; dies ist nicht vorgeschrieben.
Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstatten wir alle von Ihnen erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten, ausgenommen zusätzliche Kosten aufgrund einer abweichenden Lieferart, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufs. Für die Rückzahlung verwenden wir grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Vorzeitiger Leistungsbeginn
Verlangen Sie ausdrücklich, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnt, haben Sie bei Widerruf einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung zu zahlen. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung, wenn mit der Ausführung erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung begonnen wurde und Sie bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung verlieren.
Muster-Widerrufsformular
An Dött Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Amthausstraße 13, 35428 Langgöns, E-Mail: kontakt@ddl-ug.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am / Vertrag geschlossen am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Datum:
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier):
Kein Widerrufsrecht in bestimmten Fällen
Ein Widerrufsrecht kann insbesondere bei Verträgen ausgeschlossen oder vorzeitig erloschen sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, etwa bei vollständig erbrachten Dienstleistungen nach ausdrücklicher Zustimmung oder bei bestimmten dringenden Reparatur- beziehungsweise Instandhaltungsarbeiten. Maßgeblich ist die konkrete Vertragsart.